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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM (4/6)

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Betriebliches Eingliederungsmanagement als zweite Säule des BGMs

Das betriebliche Eingliederungsmanagement, nach überstandener Krankheit bzw. im Zuge einer langanhaltenden Krankheit, ist ein wesentlicher Baustein eines ganzheitlichen BGMs. Es bietet einen strukturieren Ablauf zur Wiedereingliederung, der es ermöglicht individuelle Maßnahmen für die betroffene Person zu erarbeiten und umzusetzen.

BEM
Verpflichtung des Arbeitgebers ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten

Die gesetzlichen Vorschriften ergeben sich aus § 167 SGB IX (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html (Online Zugriff 19.01.21)): Demnach ist das Ziel des Eingliederungsmanagements die Beschäftigten arbeitsfähig zu erhalten oder wieder arbeitsfähig zu machen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet nach einer festgelegten sechswöchigen Frist innerhalb von 12 Monaten bei Abwesenheit durch Krankheit ein Eingliederungsverfahren anzubieten. Dem Betroffenen ist es selbst überlassen an der Maßnahme teilzunehmen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung seitens des Arbeitnehmers.

Prozesskette im betrieblichen Eingliederungsmanagement
Prozess BEM

Möchte man das BEM als Prozess umsetzen, hat sich folgendes Vorgehen etabliert:

Phase 1: Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen

In der ersten Phase soll die Arbeitsunfähigkeit durch die Geschäftsleitung oder Personalabteilung festgestellt werden. Dabei ist es zweitrangig, um welche Art von Krankheit es sich handelt oder ob die sechswöchige Frist am Stück oder verteilt über ein Jahr zustande kam.

Phase 2: Erstkontakt mit dem Betroffenen herstellen

In der zweiten Phase soll die betroffene Person über die Einleitung und das Angebot informiert werden. Dabei soll in Form eines Informationsschreibens die Ziele, der Datenschutz und das Prinzip der Freiwilligkeit erläutert werden und zum „Erstgespräch“ eingeladen werden.

Phase 3: Erstgespräch führen

In diesem Gespräch geht es vor allem darum, eine Vertrauensbasis zu schaffen und das betriebliche Eingliederungsmanagement als Hilfestellung anzubieten und dessen Nutzen zu erläutern. Das Gespräch dient nicht der Krankheitsdiagnose, sondern gesundheitsfördernde Ressource seitens des Unternehmens aufzuzeigen, um den Weg zurück in die Arbeitswelt zu erleichtert.

Phase 4: Fallbesprechung

Ziel ist es, einen Plan für die Wiedereingliederung zu entwickeln. Dabei können weitere Akteure wie die Mitarbeitervertretung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Personalabteilung hinzugezogen werden.

Phase 5: Konkrete Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements vereinbaren

Es wird ein verbindlicher Maßnahmenplan vereinbart, der sich nach den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen und des Unternehmens richtet. Die Partizipation bei der Entwicklung der Maßnahmen durch den Betroffenen gilt als Erfolgsfaktor für einen erfolgreichen BEM-Prozess.
Um die Maßnahmen umsetzen zu können, sollte ein Verantwortlicher bestimmt werden, der für die Koordination der Maßnahmenumsetzung zuständig ist.

Phase 6: Maßnahmen umsetzen

Alle am Prozess beteiligten Personen sorgen für eine konstruktive Umsetzung der Maßnahmen. Der Betroffene soll in dieser Phase begleitet und unterstützt werden. Der Fortschritt und die Umsetzung müssen dokumentiert werden.

Phase 7: Wirkung der Maßnahmen überprüfen

Anhand von messbaren Kennzahlen, wie z.B. Fehlzeitenquoten, sollen die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Regelmäßige Feedbackgespräche mit dem Betroffenen helfen die subjektive Wahrnehmung über den Erfolg der Maßnahmen widerspiegeln zu können.

Kommunikation und Struktur als Erfolgsfaktoren des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Der BEM-Prozess bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer eine klare Struktur zur Wiedereingliederung. Diese Struktur gibt Sicherheit und bietet eine Kommunikationsgrundlage. Eine offene Unternehmenskommunikation, ein gutes Arbeitsklima und eine vertrauensvolle Wertebasis unterstützen den BEM-Prozess. Sie sind wesentliche Erfolgsfaktoren für ein gelungenes BEM.

Der kommende Beitrag der Reihe befasst sich mit der Thematik der betrieblichen Gesundheitsförderung. Diese ist eine weitere Säule des BGMs.


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