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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz – die Gesundheit der Belegschaft schützen (3/6)

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Arbeitsschutz als erste Säule des BGMs

Die Maßnahmen und Richtlinien von Arbeitsschutz ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 2 (1) Arbeitsschutzgesetz (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__2.html (Online Zugriff 18.01.2021)) “ist jeder Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie Maßnahmen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu treffen.” Darüber hinaus ist nach § 4 Nr. 1 ArbSchG (https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html (Online Zugriff 18.01.2021)) “die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden.” Demnach ist ein Unternehmen dazu verpflichtet Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über geeignete Schutzmaßnahmen zu entscheiden.

Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument des Arbeitsschutzes

Als zentrales Instrument des Arbeitsschutzes gilt die Gefährdungsbeurteilung. Sie dient der systematischen Betrachtung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz mit dem Ziel mögliche Belastungsfaktoren frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

Der Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung ist klar strukturiert und muss dokumentiert werden. Folgendes Vorgehen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz:

  1. Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung
  2. Ermittlung der Gefährdungen
  3. Beurteilen der Gefährdungen
  4. Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen
  5. Durchführung der Maßnahmen
  6. Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüfen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Ablauf Gefährdungsbeurteilung

Dieser Prozess sollte regelmäßig für alle Bereiche in einem Unternehmen durchgeführt werden, um ggf. auf Veränderungen der Arbeitsstrukturen reagieren zu können und frühzeitig potenzielle Belastungsquellen zu identifizieren. Es empfiehlt sich Unterstützung von einem neutralen externen BGM-Manager zu suchen, um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der objektive Blick auf ein Unternehmen und die Neutralität gegenüber der Belegschaft und Geschäftsführung kann dazu führen, bisher unerkannte Gefährdungsquellen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.

Stetige Überprüfung der Maßnahmen im Arbeitsschutz

Ein wichtiger Schritt, der in vielen Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmensalltag zu kurz kommt, ist die Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit. Dabei ist es wichtig über einen längeren Zeitraum die Wirksamkeit z.B. hinsichtlich der Arbeitszufriedenheit, der Krankheitsstände oder der Unfallzahlen zu überprüfen. Des Weiteren gilt es zu prüfen, ob durch neue Maßnahme andere Gefahrenquellen entstanden sind. Es empfiehlt sich eine Person (z.B. den Arbeitsschutzbeauftragten) die Aufgabe zu übertragen, diese Kontrollen durchzuführen.

Schulungen und Sicherheitskleidung als Maßnahmen im Arbeitsschutz

Zum Arbeitsschutz gehören, neben der Gefährdungsbeurteilung, auch Schulungen zur Arbeitssicherheit und branchenspezifisches Tragen von Sicherheitskleidung oder Sicherheitsschuhen.

Arbeitsschutz zur Steigerung von Leistung und Produktivität

Die gesetzliche Verankerung verpflichtet den Arbeitgeber dazu in den Arbeitsschutz der Belegschaft Zeit zu investieren. Darüber hinaus ist es aus rein wirtschaftlicher Perspektive sinnvoll in den Arbeitsschutz zu investieren. Die Vermeidung von Fehlzeiten durch gesundheitsgerechtes Arbeiten fördert die Leistungsfähigkeit der Belegschaft. Zudem erhält das gesundheitsgerechte Arbeiten die Mitarbeiter länger im Beruf. Vor allem mit Blick auf den demografischen Wandel ist dies ein entscheidender Faktor.

Der kommende Beitrag der Reihe befasst sich mit der Thematik des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Dieses ist eine weitere Säule des BGMs.


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