-> Teil 1 der Reihe hier lesen.
Nach der Definition der Techniker Krankenkasse verfolgt das betriebliche Gesundheitsmanagement das Ziel Strukturen, Rahmenbedingungen und Prozesse innerhalb eines Unternehmens so zu entwickeln, dass Arbeit und Organisation gesundheitsförderlich gestalten werden können. Die Beschäftigen sollen zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten befähigt werden mit dem Ziel die eigene Gesundheit zu erhalten.
(vgl. https://www.tk.de/firmenkunden/service/gesund-arbeiten/betriebliche-gesundheitsfoerderung/betriebliches-gesundheitsmanagement/was-ist-bgm-2077348 (Online Zugriff 15.12.2020))
Fälschlicherweise wird das BGM und das BGF oftmals miteinander gleichgesetzt. Das BGF beschreibt die betriebliche Gesundheitsförderung. Darunter fallen Maßnahmen, die die Gesundheit der Beschäftigten stärken sollen. Das BGF ist als eine Art Säule des BGMs anzusehen, auf die wir im späteren Verlauf noch näher eingehen werden. Das BGM hingegen beschäftigt sich mit den Strukturen und Prozessen eines Unternehmens.
Bei der Einführung eines ganzheitlichen BGMs sollte ein Arbeitskreis gegründet werden in dem Verantwortungen und Aufgaben festgelegt werden. Wir empfehlen folgende Personen im Gesundheitsgremium zu beteiligen:
Ziel des Gesundheitsgremiums ist es eine Strategie zu entwickeln, die an die Bedarfe und Gegebenheiten des Unternehmens ausgerichtet ist. Was wollen wir? BGM zeichnet sich vor allem durch ein strukturiertes und zielgerichtetes Vorgehen aus. Im Idealfall werden Hauptziele festgelegt, die in kleinere Ziele unterteilt werden können. Z.B. Arbeitsbedingungen gesünder gestalten oder die Arbeitszufriedenheit der Belegschaft verbessern.
Im nächsten Schritt sollte der Ist-Zustand analysiert werden. Dazu können unterschiedliche Erhebungsmethoden genutzt werden. Beispielsweise in Form eines Fragebogens zur Einschätzung des subjektiven Gesundheitszustandes oder eine Mitarbeiterbefragung zu den gesundheitlichen Strukturen im Unternehmen. Auf jeden Fall sollte auch auf bereits bekannte Zahlen zurückgegriffen werden. Zum Beispiel die Fehlzeiten oder die Krankenreporte der Krankenkassen.
Auf der Grundlage des Ist-Zustands können Maßnahmen konzipiert werden, die dazu dienen konkrete Ziele zu erreichen.
Ein veranschaulichendes Beispiel:
Das übergeordnete Ziel lautet „Arbeitsbedingungen gesünder zu gestalten“.
Eine entsprechende Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass viele Beschäftige an Muskel-Skelett-Erkrankungen leiden. Ursächlich sind mangelnde Bewegungsangebote und eine mangelnde Ausgestaltung der Arbeitsplätze.
Ein konkretes Ziel wäre demnach die Reduzierung der Muskel-Skelett-Erkrankungen durch eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und Bewegungsangebote am Arbeitsplatz.
Bei der gezielten Maßnahmendurchführung ist darauf zu achten, dass selbige spezifisch und gesundheitsförderlich gestaltet sind. Der Zielerreichungsgrad findet im Rahmen der Evaluierung statt. Diese dient wiederum als Grundlage für das weitere Vorgehen.
Eine offene Unternehmenskommunikation, die Partizipation der Belegschaft, individuelle und ressourcenorientierte Maßnahmengestaltungen sowie eine gemeinsame Wertebasis im Unternehmen sind Erfolgsfaktoren für diesen Prozess.
Das BGM lässt sich in drei Säulen unterteilen. Dem Arbeitsschutz, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die nächsten Beiträgen beleuchten die drei Säulen in Hinblick auf die rechtliche Verankerung, die Maßnahmenentwicklung und -durchführung sowie deren Evaluierung.
Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Melden Sie sich unter unserem Kontaktformular oder telefonisch unter 054138068731.